Fachübersetzungen - Dolmetschen
Französisch  - Deutsch -  Französisch

Für bestimmte, meist behördliche Zwecke ist eine beglaubigte Übersetzung notwendig. Diese kann nur ein beeidigter Übersetzer vornehmen. Ich habe dazu die Befugnis vom Landgericht München II erhalten und bin entsprechend qualifiziert.

Als öffentlich bestellte und allgemein beeidigte Übersetzerin und Dolmetscherin erteile ich mit meinem Stempel und meiner Unterschrift die offizielle Bestätigung, dass Ihr Dokument korrekt und vollständig übersetzt wurde.

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